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Turnier-Reglement Volley - Chueflade Grömpu Neuenkirch

Art. 1 Die Turnierorgane sind: a) Jury + Spielerkontrolle
b) Protestkommission

Art. 2 Das Turnier findet bei jeder Witterung statt

Art. 3 Eine Mannschaft besteht aus 4 Spielern und evtl. Ersatzspielern.

Art. 4 Ein Spieler kann in mehreren Mannschaften spielen.

Art. 5 Jeder Fehler wird als Punkt gezählt, wer nach Spielende am meisten Punkte hat gewinnt das Spiel.

Art. 6 Die Siegermannschaft stellt den Schiedsrichter für das nächste Spiel zur Verfügung.

Art. 7 In der Regel wird in Gruppen gespielt. Zur Ermittlung des Gruppensiegers wird eine volle
Runde gespielt (jeder gegen jeden). Bei Punktegleichheit entscheidet das Tor/Punkteverhältnis.

Art. 8 In den Finalspielen dürfen nur Spieler eingesetzt werden, die auch die Gruppenspiele bestritten haben.
(Ausnahme Verletzungen)

Art. 9 Auswechslungen dürfen jederzeit (fliegend) vorgenommen werden.

Art. 10 Versicherung ist Sache eines jeden Einzelnen. Der Organisator haftet in keinem Falle (auch bei Diebstahl nicht)

Art. 11 Wenn eine Mannschaft zu einem Spiel nicht antritt oder dieses durch Protest verliert, so wird dieses
als Forfait-Niederlage gewertet.

Art. 12 Wird ein Spieler des Feldes verwiesen, so ist er für das nächste Spiel ausgeschlossen.

Art. 13 Wird ein Schiedsrichter vor, während oder nach dem Spiel tätlich oder verbal angegriffen, wird die ganze Mann-
schaft vom Turnier ausgeschlossen.

Art. 14 Werden Einrichtungen von Spielern oder Zuschauern mutwillig beschädigt, so werden die betreffenden
Personen polizeilich verfolgt.

Art. 15 Unsportlichkeit wird geahndet.

Art. 16 Proteste müssen unmittelbar nach Spielende der Jury gemeldet werden, ansonsten sind diese nichtig.

Art. 17 Die Protestgebühr beträgt Fr. 50.--. Sie wird bis zu Fr. 10.00 zurückerstattet bei Gutheissung und
verfällt zu Gunsten des Veranstalters bei Ablehnung.

Art. 18 Entscheide des Schiedsrichters sind endgültig und somit nicht anfechtbar.

Art. 19 Die Jury, bzw. Protestkommission ist die letzte Instanz.

Art. 20 Mit der Teilnahme am Turnier akzeptieren die Mannschaften dieses Reglement.

Art. 21 Dieses Turnier wird zur Pflege der Freundschaft und Gemütlichkeit organisiert. Wir bitten, dies auf dem Spielfeld zu beachten.


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